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Änderungen in der Mediationsausbildung

 

Am 18.07.23 wurde die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann unterzeichnete Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 1. März 2024 in Kraft.


Die wesentlichen Veränderungen:


Spätere Berechtigung, sich zertifizierte Mediatorin / zertifizierter Mediator zu nennen
Sowohl nach der alten als auch der neuen Verordnung müssen innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Ausbildung insgesamt 5 Mediationsfälle durchgeführt und supervidiert werden.
Bisher durfte man sich schon nach der ersten supervidierten Mediation als „zertifiziert“ bezeichnen,
zukünftig ist dies erst nach Abschluss der fünften Supervision möglich! So wird es für die meisten Teilnehmer deutlich länger dauern, die Bezeichnung „zertifiziert“ zu führen.


Erhöhung der Ausbildungszeit auf 130 Stunden


Als Pflichtinhalte kommen 10 Stunden Ausbildungszeit für Online-Mediation und Digitalkompetenz hinzu.


Eine teilweise Online-Durchführung wird möglich


Zukünftig dürfen bis zu 40% der Ausbildung in virtueller Form durchgeführt werden.
Die Akademie Lichtenauer wird weiterhin die Mediationsausbildung in Präsenz durchführen und lediglich die hinzugekommenen 10 Stunden für Online-Mediation und Digitalkompetenz virtuell durchführen.


Kann ich noch eine Ausbildung zu den alten Bedingungen machen?


In der neuen Verordnung wurde festgelegt: wer bis zum 29. Februar 2024 einen Ausbildungslehrgang beginnt,
darf sich noch unter den alten Voraussetzungen nach einer supervidierten Mediation als „zertifiziert“ bezeichnen und muss bis spätestens 29. Februar 2028 diesen Lehrgang abschließen (mit insges. 5 supervidierten Mediationen)


Bundesgesetzblatt 2023 I, 2023,  Nr. 185
ausgegeben zu Bonn am 18.07.2023
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/185/VO.html?nn=55638

 

 
 
 
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