Vertiefen und ergänzen Sie Ihre Kompetenzen im Bereich Mediation.
Diese Ausbildung schafft die Voraussetzung zur Zertifizierung bei den Berufsverbänden:
Bundesverband Mediation (BM - www.bmev.de) und/oder
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA® - www.bmwa.de)
Auszug aus dem Curriculum:
Verfahren im Konfliktmanagement
- Wirtschaftsmediation
- Konfliktberatung
- Konfliktcoaching
- Konfliktmoderation
- Lösungsorientierte Vorgehensweisen
Berechnung von Konfliktkosten
Erstellen von Angeboten
Einführung von Konfliktmanagementsystemen
Qualitätssicherung und Visualisierung von Erfolgen
Umgang mit Krisen
Mediationsmanagement
Stärkung der Mediatorenpersönlichkeit
und viele Übungen...
6 Seminarblöcke, jeweils
freitags von 9:00 bis 17:30 Uhr und
samstags von 9:00 bis 17:30 Uhr
Die Ausbildung findet jährlich statt und beginnt jeweils im September eines Jahres.
Gesamtumfang: 90 Stunden
Preis: 2.400 €
Ort: Hilden
Termine:
Ausbildungsgang 2025:
14. + 15.11.25
12. + 13.12.25
16. + 17.01.26
13. + 14.02.26
13. + 14.03.26
24. + 25.04.26
Für eine Zertifizierung beim Bundesverband BMWA® sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen:
Peergroup-Arbeit
Es müssen 20 Stunden Arbeitsgemeinschaft oder vergleichbare Gruppenarbeit in Peergroups nachgewiesen werden.
Hierbei werden die Peergroup-Stunden der ersten Mediationsausbildung angerechnet!
Abschlussarbeit
Inhaltlich: Eigenständige, reflektierte Befassung mit einem oder mehreren Aspekten der Mediation oder ihren Bezügen zu Konfliktfeldern in Wirtschaft und Arbeitswelt sowie einer Kurzdarstellung, warum dieses Thema gewählt wurde und ein Fazit.
Formalien: Mindestens 20 Seiten Text, ⅓ Rand, 1,5-zeilig, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis,
Kopf- und Fußzeilen
Die Abschlussarbeit wird ein Monat vor dem Abschlussmodul eingereicht.
Die Inhalte werden während des Abschlussmoduls vor dem Kurs präsentiert.
Zur Zertifizierung beim BMWA® sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. die Einreichung von 5 Falldokumentationen mit entsprechender Supervision (gemäß BMWA-Standards). Diese können in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren nach der letzten Ausbildungseinheit eingereicht werden.