Vertiefen und ergänzen Sie Ihre Kompetenzen. In dieser Ausbildung geht es um die Spezialisierung im Bereich Wirtschaftsmediation und eine Kompetenzerweiterung im Bereich des Konfliktmanagements.
Auszug aus dem Curriculum:
Verfahren im Konfliktmanagement:
- Wirtschaftsmediation
- Konfliktberatung
- Konfliktcoaching
- Konfliktmoderation
- Lösungsorientierte Vorgehensweisen
Berechnung von Konfliktkosten
Erstellen von Angeboten
Einführung von Konfliktmanagementsystemen
Qualitätssicherung und Visualisierung von Erfolgen
Umgang mit Krisen
Mediationsmanagement
Stärkung der Mediatorenpersönlichkeit
und viele praktische Übungen und Fallbesprechungen ...
Diese Ausbildung schafft die Voraussetzung zur Zertifizierung bei den Berufsverbänden:
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA® - www.bmwa.de) und/oder
Bundesverband Mediation (BM - www.bmev.de)
6 Seminarmodule, jeweils
freitags von 9:00 bis 17:30 Uhr und
samstags von 9:00 bis 17:30 Uhr
Gesamtumfang: 90 Stunden
Preis: 2.490 €
Ort: Hilden
Ausbildungsgang 2025: Ausgebucht!
14. + 15.11.25
12. + 13.12.25
16. + 17.01.26
13. + 14.02.26
13. + 14.03.26
24. + 25.04.26
Ausbildungsgang 2026:
11. + 12.09.26
16. + 17.10.26
13. + 14.11.26
15. + 16.01.27
12. + 13.02.27
12. + 13.03.27
Peergroup-Arbeit
Es müssen 20 Stunden Arbeitsgemeinschaft oder vergleichbare Gruppenarbeit in Peergroups nachgewiesen werden.
Hierbei werden die Peergroup-Stunden der ersten Mediationsausbildung angerechnet!
Abschlussarbeit
Inhaltlich: Eigenständige, reflektierte Befassung mit einem oder mehreren Aspekten der Mediation oder ihren Bezügen zu Konfliktfeldern in Wirtschaft und Arbeitswelt sowie einer Kurzdarstellung, warum dieses Thema gewählt wurde und ein Fazit.
Formalien: Mindestens 20 Seiten Text, ⅓ Rand, 1,5-zeilig, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis,
Kopf- und Fußzeilen
Die Abschlussarbeit wird ein Monat vor dem Abschlussmodul eingereicht.
Die Inhalte werden während des Abschlussmoduls vor dem Kurs präsentiert.
Zur Zertifizierung beim BMWA® sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. die Einreichung von 5 Falldokumentationen mit entsprechender Supervision (gemäß BMWA-Standards). Diese können in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren nach der letzten Ausbildungseinheit eingereicht werden.